16.11.2020, Gegen lärmende Motorräder

Anlässlich einer Sitzung der Motorradverbände und weiteren Interessenten hat der Präsident der IG Motorrad Schweiz vorgeschlagen, den Mitglieder der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, welche die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG) behandelt, ihre Darlegungen schriftlich mitzuteilen.
 
Hier der Inhalt des Schreibens:
Die parlamentarische Initiative 20.444 will die Lärmbelästigung bekämpfen und ein Verkehrsverbot für Motorräder mit einem Standgeräuschpegel von mehr als 95 Dezibel (dB) durchsetzen. Sämtliche grossen Motorradverbände – der Importeursverband motosuisse, der Händlerverband 2Rad Schweiz sowie die Konsumentenverbände FMS, SAM und IG-Motorrad Schweiz – lehnen die Initiative klar ab. Sie verfehlt ihr Ziel und trifft eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern, welche die bestehenden Gesetze respektiert.
 
Die Motorradverbände weisen darauf hin, dass mit der Massnahme «Standgeräusch 95 dB» die Lärmbelästigung keinesfalls wirksam bekämpft werden kann. Dieser im Sommer 2020 von einem österreichischen Bundesland willkürlich gewählte und von Frau Gabriela Suter, der Initiantin der vorliegenden parlamentarischen Initiative, unreflektiert übernommene Wert widerspiegelt keinesfalls die reale, gesetzlich homologierte Geräuschentwicklung eines Fahrzeugs im Fahrbetrieb. Er dient den Behörden lediglich als Hilfswert bei Verkehrskontrollen. Es besteht also kein rechtsgültiger Zusammenhang mit der Fahrzeug- Homologation.
Ein Verkehrsverbot für Motorräder ab 95 dB Standgeräusch würde Zehntausende von Besitzern legal erworbener Motorräder quasi enteignen. Markante wirtschaftliche Folgen für eine Branche, die in der Schweiz eine halbe Million eingelöster Motorräder umfasst und die pro Jahr mehr als 1 Milliarde Franken umsetzt, wären die Folge. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 13.4006 vom 15. Oktober 2013 mit ähnlichem Inhalt erklärt: «Wenn die weitere Nutzung von Motorrädern verboten wird [...], so betrifft dies diejenigen Verbraucher, die sich an das Gesetz gehalten haben, indem sie ein Motorrad gekauft haben, das den Vorschriften entspricht und in der gesamten EU zugelassen ist [...]»
 
Die Motorradverbände sind sich jedoch des Problems der Lärmbelästigung bewusst. Die Ursachen liegen aber sowohl bei den Motorrädern also auch bei den gesetzlichen Normen, sondern sind vorwiegend das Ergebnis illegaler Modifikationen an den Fahrzeugen. Die Verbände verurteilen diese Abänderungen nachdrücklich, denn neben der Lärmbelästigung wird dadurch der Ruf einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern geschädigt. Deshalb unterstützen die Verbände eine gezielte Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften sowie auch verschärfte Massnahmen von Gesetzgeber und Exekutive gegen jegliches illegale Verhalten.
 
Abschliessend weisen die Motorradverbände mit Nachdruck daraufhin, dass die Europäische Union bereits 2023 ein neues, verschärftes Lärmmessungsverfahren für Neufahrzeuge in Kraft setzen wird. Die Schweiz wird, wie sie es bereits seit Jahren tut, im Rahmen der Harmonisierung mit den gesamteuropäischen Verhältnissen diese neuen Zulassungsstandards übernehmen. Ein Alleingang bzw. ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die in ganz Europa zugelassen sind, würde die Schweiz innerhalb des Binnenmarktes unnötig ausgrenzen. Auch in dieser Hinsicht bietet die Initiative keine Lösung; im Gegenteil, ihre Durchsetzung würde unser Land im gesamteuropäischen Kontext isolieren und hätte schwerwiegende wirtschaftliche und politische Konsequenzen zur Folge.
 
Wir werden über die Entscheide der Kommission informieren.


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