04.04.2022, «Via sicura»: wird nun das Parlament (wenigstens etwas) wieder vernünftiger? [update]

Via Secura - Update
Die Einführung von "via sicura" vor einigen Jahren gab viel zu reden. Dieses Massnahmenpaket führte Strafen für schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz ein, die zu den strengsten und härtesten der Welt gehörten: automatische Gefängnisstrafen, Entzug des Führerscheins für eine Mindestdauer von zwei Jahren usw. All diese "Neuerungen" haben seither immer wieder Anlass zu Kritik gegeben, ganz zu schweigen von der Höhe der angedrohten Geldstrafen, die stratosphärische Summen erreichten. In den letzten Jahren wurden mit mehr oder weniger Erfolg mehrere Versuche unternommen, das Gesetz zu ändern.
Neueste Entwicklung: An der Frühlingssession hat sich der Nationalrat mit 156 gegen 28 Stimmen zugunsten einer Gesetzesrevision ausgesprochen, die die Exzesse von "via sicura" etwas abmildert. Der zwingende Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr wird abgeschafft so, dass dem Gericht wieder ein angemessener Handlungsspielraum zukommt. Die Mindestdauer des Führerausweisentzuges wird von 24 auf 12 Monate gesenkt.
Für die IG Motorrad Schweiz ist diese wenn auch zaghafte Rückkehr zur Vernunft willkommen. Es geht hier nicht darum, eine vollständige Straffreiheit zu fordern oder wirklich nicht tolerierbare Verstösse zu rechtfertigen. Aber eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu keinen zu beklagenden Folgen führt, sollte nicht zu Sanktionen führen, die ein Leben umkrempeln können. Beispiele, wie der Arbeitsverlust aufgrund eines langjährigen Führerscheinentzugs, gibt es leider viele, ganz zu schweigen von den Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Alltagsleben. Andererseits geht es darum, zu einer gewissen Verhältnismässigkeit zurückzukehren. Was die Zuwiderhandlungen betrifft, kann man Geschwindigkeitsüberschreitungen in städtischen Gebieten nicht mit solchen ausserorts vergleichen. Und mit Blick auf die Sanktionen, ist es schwer, die Logik zu verstehen, die den Verursacher einer folgenlosen Geschwindigkeitsüberschreitung manchmal härter bestraft als weitaus schwerwiegendere Taten, bei denen Dritte zu Schaden kommen.
Der Ständerat wird zu dieser Revision noch Stellung nehmen müssen.


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