31.10.2017, Elektronische Vignette: ein trojanisches Pferd auf der Datenautobahn

Haltbare Maut-Marke mit Verfallsdatum. Das vertraute Klebeschildchen soll bald elektronischen Wächtern weichen. (Foto: fotolia.com)

 

Die IG Motorrad sieht triftige Gründe, sich gegen die Bundesratsvorlage auszusprechen, und hat sich auf Anfrage des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Vernehmlassung im Oktober entsprechend geäussert.

 

Von den Vorarbeiten für das Zahlsystem mag die totale Revison des Bundesgesetzes über die Strassenabgabe zu den leichteren Übungen zählen: Weitaus umfangreicher wie kostenintensiver ist der technische Aufwand. Um das aufkleberlose, aber kostenpflichtige Wegerecht erteilt zu bekommen, muss sich der Strassennutzer mit seiner Fahrzeugnummer registrieren lassen, die dann landauf, landab von elektronischen Apparaturen überprüft werden wird. Schwarzfahrer erfasst das System ebenfalls – die Busse folgt auf dem Fuss.

Darüber hinaus eignen sich derartige Überwachungssysteme, wie sie bereits für die LKW-Maut auf deutschen Bundesautobahnen im Einsatz sind, für andere Zwecke wie das umstrittene Mobility Pricing. Aus Bern wird versichert, dass ein variables Abgaben-System, dass den Fahrer nach Tageszeit, Fahrstrecke und Dauer veranschlagt, nicht vorgesehen sei. Bedenken zum Datenschutz suchen die Planer zu zerstreuen, indem laut Gesetzvorlage sämtliche Durchfahrtsdaten der registrierten Kontrollschilder unmittelbar nach dem Erfassen zu löschen sind.

Diesen Versprechungen schenkt die IG Motorrad keinen Glauben. „Die elektronische Vignette ist ein trojanisches Pferd, mit dem die Infrastruktur für das Mobility Pricing geschaffen wird“, sagt Präsident Bernard Niquille. Auch beim Thema Datenschutz setzt der Präsident grosse Fragezeichen: Bei allen Beteuerungen zu verantwortungsvollem Umgang mit Daten könne niemand garantieren, dass Informationen vor unbefugtem Zugriff sicher seien, so Niquille. „Die beinahe täglichen Medienberichte über Datenlecks, Hackerangriffe und Handel mit sensiblen Daten sprechen eine deutliche Sprache.“

Ebenfalls keine Gegenliebe bei der Motorradlobby findet der Artikel 24 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) „Amtshilfe und Anzeigenpflicht“, wonach bei Übertretungen Daten unter Polizei, Behörden, Bund, Kantonen und Gemeinden weiterzureichen sind. Derartige Regelungen dienen in den Augen der IG Motorrad der Vorbereitung des Überwachungsstaats. Ihn zu vermeiden zählt zu den Basics des Vereins.

Immerhin steht gemäss der Vorlage eine Reduzierung der Jahresgebühr für Motorräder um bis um die Hälfte in Aussicht. Jedoch möchte die IG Motorrad diese wachsweich formulierte „Kann-Regelung“ endlich gesetzlich erfasst und verbrieft sehen. Niquille: „Wir verlangen eine reduzierte Gebühr für Motorräder, die die Hälfte des üblichen Satzes nicht übersteigt.“



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