06.03.2016, Neue Gesetze bescheren Töffeinsteigern mehr PS

Im beinahe stillen Nachvollzugzug der seit 2013 in der EU gültigen Richtlinien lockert das Bundesamt die Leistungslimits für Einsteiger-Motorräder. Demnach dürfen Fahranfänger ab dem 1. April 2016 mit 48 anstatt den bisherigen 34 PS unterwegs sein.

Bedingung ist, dass der 48 PS-Töff mindestens 175 Kilo auf die Waage bringt und das so genannte Leistungsgewicht von 0,2 kW pro Kilo einhält. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Inhaber des beschränkten Ausweises A dürfen ohne Prüfung 48 PS fahren, müssen ihren Ausweis aber bei Strassenverkehrsamt umschreiben lassen. Wer ohne Umschrieb auf 48 PS fährt, riskiert eine Busse von 100 Franken. Nichts unternehmen muss, wer auf 34 PS weiterfahren möchte.
  • Besitzer des alten A1-Ausweises (125ccm ohne Leistungsbeschränkung) dürfen ebenfalls ohne Prüfung einen 48 PS-Töff fahren. Inbegriffen ist die vor 1977 mit der Autoprüfung geschenkte A1-Kategorie.
  • Inhaber des beschränkten Lernfahrausweises A können die Prüfung nach altem Recht auf 34 PS absolvieren und erhalten bei Erfolg die neue 48-PS-Kategorie. Alternativ kann der Lernfahrausweis auf die neuen Limite umgeschrieben und Ausbildung und Prüfung mit einem leistungsstärkeren, den neuen Prüfungsbestimmungen entsprechenden Fahrzeug vorgenommen werden. Keine Änderungen gibt es für Eigner des Lernfahrausweises der Kategorie A (ohne Leistungslimit). Ihr Prüfungsfahrzeug muss wie bisher mindestens 48 PS auf die Rolle drücken.
  • Töff mit 35 bis 48 PS, die bisher mit dem unbeschränkten A-Ausweis gefahren werden durften, sind nun auch mit der beschränkten A-Lizenz fahrbar, sofern das Leistungsgewicht (0,2 kW/kg) stimmt. Viele Töff können herstellerseitig auf 48 PS entdrosselt werden. Nach wie vor können auf 48 PS reduzierte Motoren auf volle Leistung umgerüstet werden, so dass Einsteiger nach Ablauf der Zweijahres-Frist nicht zwingend ein neues Motorrad kaufen müssen.
  • Achtung! Einsteiger sollten beachten, dass sie ihre Fahrprüfung auf einer Maschine mit maximal 48 PS und mindestens 400 ccm Hubraum ablegen müssen.
    Nachteilig: Auf den beliebten neuen 300ern darf zwar geschult, aber nicht geprüft werden.
  • Direkteinsteiger in die ab dem 25. Lebensjahr erwerbbare unbeschränkte A-Kategorie müssen sich auf einem zweisitzigen Töff mit mindestens 600 Kubik/55 PS/40KW prüfen lassen. Der vorgeschriebene Hubraum darf um 10 Kubikzentimeter unterschritten werden.


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