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der IG Motorrrad
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20.10.09

Kanton Bern erfindet Bodenwellen!

 

Schon seit einiger Zeit befasst sich die IG Motorrad mit der sog. Absignalisierung von Ausserortsstrecken von 80 km/h auf 60 km/h. Aufgrund von Klagen aus dem Kreis der Verkehrsteilnehmer haben wir besonders das Gebiet nord-westlich von Bern (Kirchlindach) ins Visier genommen. Die Behörden des Kantons und der Orte um Kirchlindach wollen weniger Verkehr. Das ist unbestritten. Sie schieben das Sicherheitsargument vor und haben so Absignalisierungen von Ausserortsstrecken auf 60 km/h erwirkt. Da sich kaum jemand an diese unsinnigen Slow-Motion-Geschwindigkeiten halten würde und Schwellen auf Hauptstrassen von Gesetztes wegen verboten sind, hat der Kanton Bern eine "kreative Lösung" gefunden und mit viel pseudowissenschaftlichem Brimborium nun „Bodenwellen“ definiert, um Tempo 60 durchzusetzen. „Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die Bodenwellen zu einer Reduktion der Geschwindigkeiten führen, sich in ihrer Wirkung jedoch von Schwellen in verkehrsberuhigten Siedlungsgebieten innerorts unterscheiden“, schreibt  Regierungsrätin B. Egger-Jenzer in ihrer Antwort an die IG Motorrad. Und weiter: „Dies ist gewollt, denn Schwellen erwirken mit einer geknickten Fläche einen vertikalen Versatz, der eine Rampenneigung von 3 – 15 % erzeugt. Schwellen sind so dimensioniert, dass signalisierte Höchstgeschwindigkeiten von 20-50 km/h auch effektiv eingehalten werden. Grössere Überschreitungen produzieren Schäden am Fahrzeug.

Die realisierten Bodenwellen sind im Gegensatz zu den Schwellen ausgerundet und weisen nur auf einem kurzen Bereich eine Maximalneigung von weniger als 4 % auf. Ein Befahren der Bodenwellen mit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ist mit Personenwagen problemlos möglich. Die Massnahmen sind im Weiteren gut signalisiert und klar sichtbar.“

Von Motorradfahrern kein Wort. Ihre Sicherheitsbedürfnisse und ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer werden weder erwähnt noch mit berücksichtigt. Im Gegenteil: Für uns Biker wurden einmal mehr zusätzliche Risiken geschaffen. Auf dem Bild von der Strecke Wohlen-Uettligen sieht man im Wald neben Bäumen und in einer Kurve eine der zahlreichen künstlich eingebauten Bodenwellen. Die Schilder zur Ankündigung der Massnahmen neben der Strasse kommen hinzu.

Da sich der Kanton Bern in den Augen der IG Motorrad mit seinen eigenwilligen Massnahmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält bzw. diese versucht zu umgehen, sieht sich die IG Motorrad gezwungen, nun Bundesstellen einzuschalten. Sie wird deshalb zunächst beim Bundesamt für Strassen in der Angelegenheit vorstellig werden. Sollte auch dies nichts fruchten, werden wir einen anderen Weg finden müssen, um dem Willen des Gesetzgebers Nachachtung zu verschaffen.

 

 

 


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